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Hafenordnung
Die Regeln für Boote, Liegeplätze und das Vereinsgelände der BSV Berlin.
- Die Boote im Hafen der BSV-Berlin müssen gepflegt und sicher sein.
- Eine gültige Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
- Grundlage für die Vergabe der Steg-Liegeplätze ist die vom Hafenmeister geführte und mit dem Vorstand der BSV-Berlin abgestimmte Warteliste.
- Wünsche nach einem Liegeplatz müssen schriftlich (Brief oder E-Mail) beim Hafenmeister angemeldet werden. Mündliche Anfragen oder Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal, Telegram etc. zählen nicht. Die Aufnahme auf die Warteliste kann nur für volljährige Mitglieder erfolgen.
- Inhaber des Liegeplatzes ist immer auch ein ordentliches Mitglied der BSV-Berlin.
- Eignergemeinschaften können auch Inhaber eines Liegeplatzes sein, es muss dann ein ordentliches Mitglied als hauptverantwortlich dem Hafenmeister angegeben werden. Bei neugebildeten Eignergemeinschaften müssen die Eigner zuvor entsprechend der Warteliste einen zuteilungsreifen Platz auf der Warteliste haben. Die Mitglieder einer Eignergemeinschaft müssen einen Mitgliederstatus in der BSV haben.
- Wird ein Boot verkauft, vererbt oder auf andere Art übertragen, wird der Liegeplatz nach Warteliste für die nächste Saison neu vergeben.
- Wird ein Liegeplatz ein Jahr nicht durch den eigentlichen Inhaber genutzt, wird der Liegeplatz zur folgenden Saison nach Warteliste neu vergeben.
- Soll ein Liegeplatz (z.B. für die Dauer einer Reparatur, oder durch Wartezeiten bei Neuanschaffung eines Bootes) durch ein anderes Clubmitglied vorübergehend genutzt werden, muss der Vorstand oder der Hafenmeister dieser Überlassung zustimmen.
- Der Vorstand kann als Letztentscheider in begründeten Ausnahmefällen einen Liegeplatz neu zuweisen.
- Das Anlegen am Stegkopf ist nur kurzfristig zulässig, das Einverständnis des Hafenmeisters ist erforderlich.
- Überholungsarbeiten auf dem Grundstück nach dem Abslippen sind vom Vorstand zu genehmigen, eine Störung des Sportbetriebes ist unbedingt zu vermeiden.
- Es sind keine festen Montagen am Steg zulässig, das Befestigen von Fenderleisten o.ä. ist vorab mit dem Hafenmeister abzustimmen.
- Der Platz unter dem Mastkran ist ständig frei zu halten.
Fragen zur Hafenordnung und Wünsche nach einem Liegeplatz richten Sie bitte schriftlich an den Hafenmeister: hafenmeister.berlin@baltsv.de.
Stand: 26.01.2024